DEKRA SV Für Schimmelschäden

Schimmel/Pilz

Als Eigentümer oder Mieter haben Sie einen Befall von Schimmelpilz? Dann setzten Sie sich mit mir in Verbindung.

Als Vermieter einer Immobilie hat Ihr Mieter Sie benachrichtigt, dass es in seiner Mietwohnung schimmelt?

Ihr Mieter behauptet, immer richtig zu lüften und zu heizen. Seiner Ansicht nach seien die Schimmelschäden entstanden, weil nicht richtig gedämmt sei, eine Undichtigkeit vorliege oder bauliche Mängel am Gebäude vorhanden sind. Sie als Vermieter müssen Ihrem Mieter nun nachweisen, dass Ihr Gebäude mängelfrei ist, dass keine Baufehler vorliegen und die Immobilie den baulichen Mindestwärmeschutz zum Zeitpunkt der Erstellung oder der Sanierung erfüllt. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Heizungsanlage funktioniert, wodurch die Immobilie auch ausreichend beheizt werden kann.

Als Mieter erhalten Sie die Vorwürfe von Ihrem Vermieter, dass Ihr Nutzungsverhalten zu einem Schimmelpilzbefall geführt hat?

Als Mieter haben Sie in der von Ihnen genutzten Wohnung Schimmel gefunden?
Sie haben den Befall Ihrem Vermieter gemeldet, doch dieser behauptet, Sie würden nicht richtig lüften und heizen, deshalb wären Sie für den Befall verantwortlich. Sie selbst sind überzeugt, dass das Gebäude nicht richtig gedämmt ist  oder andere bauliche Mängel am Gebäude für den Schimmelpilzbefall verantwortlich sind.
Dafür benötigen Sie nun einen Sachverständigen für Schimmelpilzbewertung, welcher den Schaden begutachtet und die Ursachen für die Schimmelbildung feststellt. Dies geschieht z. B. durch Inaugenscheinnahme der befallenen Stellen, Messung der Raumtemperatur, der Raumluftfeuchte, des Feuchtegehaltes und der Oberflächentemperatur der Wand sowie der Überprüfung, ob Wärmebrücken vorhanden sind.
Mit einer Bauphysik-Software kann berechnet werden, ob der Mindestwärmeschutz eingehalten wird und welche Dämmstoffstärken z. B. bei der Sanierung verwendet werden müssten, um weiteren Befall zu verhindern. Ebenso kann der Sachverständige die nötigen Luftwechsel berechnen, das heißt wie oft gelüftet werden müsste, um die Wohnung schimmelfrei zu halten.

Sanierungskonzepte für Schimmelpilzbefall

Sie möchten aber auch wissen, wie der Schaden saniert und neuerlichem Befall vorgebeugt werden kann? Dafür erhalten Sie von mir die passenden Sanierungsvorschläge, damit Sie wissen, wie bei der Sanierung vorgegangen werden muss und welche Materialien Sie oder die beauftragte Sanierungsfirma einsetzen können.

Orts-Termin

Bei dem Termin vor Ort werden die Räume besichtigt, um festzustellen, was die Ursachen für den Schimmelpilzbefall sind. Durch Messungen der Raumluftfeuchtigkeit, der Raumtemperatur, der Bauteilfeuchte und der Temperatur an den Oberflächen kann schnell eine kompetente Beurteilung erfolgen.
Ebenso ist die Überprüfung des Lüftungsverhaltens und der Heizgewohnheiten der Bewohner ein wichtiger Parameter für die Begutachtung, sowie die baulichen Gegebenheiten. All diese Punkte werden herangezogen, um die Ursachen des Schimmelpilzbefalles zu ermitteln Ihnen direkt wertvolle Vorschläge und Tipps zu geben, wie der Schimmelpilzbefall beseitigt oder saniert werden kann und wie Sie einen weiteren Befall in Zukunft verhindern können.

Protokoll des Ortstermins, Gutachten

Für jeden Ortstermin erstelle ich außerdem ein Protokoll oder eine Art Gutachten, in welchem alle Ergebnisse, von Laboruntersuchungen bis hin zu Materialproben, festgehalten werden.  Ebenso werden darin alle Informationen des Ortstermins vermerkt und mit Fotos dokumentiert. Ergänzt wird das Ganze noch von allen relevanten Berechnungen für die belasteten Räume sowie einem Sanierungskonzept, um zukünftig Schimmelbefall zu vermeiden.